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Warum ein einzelner Baum dein Projekt gefährden kann. Baufeldräumung | mit Sebastian Kamphuis

vor 11 Minuten
4 Min. Lesezeit

Wir hatten ein Budget von 10.000 € für die komplette Baufeldräumung. Am Ende waren es fast 60.000 €. Kein Aufschlag aus Bosheit, kein versteckter Trick. Einfach der echte Wert der Arbeit. Genau das passiert, wenn wir ein verwildertes Grundstück unterschätzen. Und das ist viel häufiger, als wir denken.


Denn die Baufeldräumung ist der Posten, den fast alle unterschätzen und der im schlimmsten Fall die ganze Finanzierung kippt.


Wenn der Kumpel mit dem Minibagger kommt


Freunde einladen, Kettensäge leihen, Bier kaltstellen. Klingt nach einem guten Plan. Ist aber meistens einer der teuersten.


Das Grundstück war über 2000 Quadratmeter groß und komplett zugewachsen. Brombeeren, Efeu, alles. Man kam nicht einmal mehr drauf. Die Idee: Ein Bekannter mit Hausmeisterservice macht das schon. Dann stand der Mann mit seinem 3-Tonnen-Bagger vor einer 20 Meter hohen Eiche und kam keinen Schritt weiter.

„Mit meinem 3-Tonnen-Minibagger kriege ich keine 20-Meter-Eiche gefällt."

Sebastian Kamphaus, Fachbetrieb für Baufeldräumung, bringt es auf den Punkt:

„Überlege dir, ob du das von einem Fachbetrieb machen lässt oder ob du als Fail-Video auf YouTube landen möchtest."

Der sogenannte Kettensägenschein aus dem Baumarkt ist in Wahrheit ein Brennholzschein. Er zeigt dir, wie du eine Kette spannst. Mehr nicht. Für eine Fällung mit Rückhänger oder Fäule im Wurzelansatz reicht das nicht.


Warum wir fast alles zweimal anfassen


Eine der ersten Fragen bei der Besichtigung lautet fast immer: „Was kann ich selbst machen, um euch zuzuarbeiten?" Die ehrliche Antwort: In etwa 90 % der Fälle fassen wir danach alles ein zweites Mal an. Wer einen Galabaubetrieb hat, bei dem machen wir uns keine Sorgen. Aber ohne echte Vorerfahrung wird aus Selbermachen bei der Baufeldräumung selten eine Ersparnis.


Warum die Bäume fast immer falsch stehen


Auf einem leeren 5.000-Quadratmeter-Grundstück mit einem einzigen Baum in der Mitte kann wenig passieren. Nur sieht die Realität anders aus.

„Die meisten Bäume gerade auf Bestandsgrundstücken tendieren dazu, ungünstig zu stehen."

Dazu kommt, was wir oft gar nicht sehen: Der Baum wächst nicht nur nach oben, sondern auch nach unten. Wurzelwerk zieht unter die Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Bei einer Baumfällung sehen wir den Baum aber nicht den Wurzelbereich. Dasselbe gilt für die Gesetze im Hintergrund.


Das Sichtbare, das Nicht-Sichtbare und ein Kaisergesetz


Ein Paradebeispiel: die Walnuss. Sie ist als Laubholz streng geschützt. Dazu kommt eine Verordnung aus der Kaiserzeit, die bis heute gilt. Damals sollten Walnussbäume am Wegesrand die Pferde der Soldaten versorgen, wegen des hohen Eiweißgehalts. Wir haben tatsächlich schon Schreiben bekommen, die genau darauf verweisen.

„Dann steht nicht morgen der Zoll auf dem Grundstück aber die Walnuss ist nach uraltem Recht geschützt."

Natürlich können wir uns da als Bauherren einlesen. Aber ehrlich: Wer hat Lust darauf? Wir wissen, was wann möglich ist. Zwei Schreiben, zehn Minuten – und die Sache ist vom Tisch.


Die Reihenfolge entscheidet: erst die Baufeldräumung, dann der Finanzier


Das ist einer der wichtigsten Punkte der ganzen Folge. Die Baufeldräumung gehört bewertet, bevor wir uns final mit dem Baufinanzierer hinsetzen. Erst dann steht fest: Ist das eine 5.000-Euro-Geschichte? Oder reden wir eher über 50.000 Euro, weil das ganze Grundstück vermeldet ist?


André sieht in der Beratung immer wieder dasselbe Problem: Die Kosten werden zu niedrig angesetzt. Dabei ist ein großzügiger Puffer kein Nachteil.

„Wenn ich lieber 10 bis 20.000 zu viel eingeplant habe, nutze ich es für eine frühzeitige Tilgung – oder es bleibt was übrig für eine schickere Küche."

Das Gegenteil ist der Albtraum: die Nachfinanzierung. Im schlimmsten Fall bekommst du sie nicht oder nur zu horrenden Konditionen.


Packt die Rodung direkt in den Bauantrag


Der wichtigste praktische Tipp ist gleichzeitig der einfachste: Wenn ihr wisst, dass auf eurem Grundstück etwas Grünes weg muss, nehmt es direkt in den Bauantrag auf. Dann prüft die Behörde alles in einem Rutsch. Das spart euch im besten Fall zwei Monate. Fangt ihr erst nach der Genehmigung an, läuft die Uhr von vorne.

„Das Rausholen des Kindes aus dem Brunnen ist meistens wesentlich langwieriger, als zu verhindern, dass es reinfällt."

Die Schonzeit: wenn der Storch den Bau stoppt


Vom 1. März bis Ende September gilt in Deutschland die Schonzeit. In dieser Zeit darfst du im Grunde nur den Neujahreszuwachs einkürzen und deine Hecke um ein paar Zentimeter reduzieren. Keine Fällungen, keine echten Rodungen.

Viele glauben, in der Schonzeit läuft gar nichts. Stimmt so nicht. Mit guten Gründen – etwa der Verkehrssicherung, wenn nebenan ein Wohnhaus steht – lässt sich einiges bewegen, nach vorheriger Begutachtung und wenn keine Habitate zerstört werden.

„Wir kriegen da bestimmt schon was geschaukelt."

Aber selbst mit Genehmigung außerhalb der Schonzeit bist du nicht fein raus. Sitzt eine Fledermaus oder ein Vogel im Baum, hast du trotzdem gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Die relevanten Paragrafen sind der 39 (allgemeiner Artenschutz) und der 44 (erweiterter Artenschutz). Das Ergebnis: hohe Strafen und ein Bauverzug, der sich über zwei Jahre ziehen kann.


Warum ein Verzug den ganzen Bau mitreißt


Die meisten Kosten beim Bauen entstehen, wenn Gewerke nicht reibungslos ineinandergreifen. Fängt der Tiefbauer zwei Wochen zu spät an, zieht das einen Rattenschwanz nach sich. „Wenn du was hast, kannst du 2028 noch mal klingeln" – solche Sätze hören Bauherren gerade wirklich.


5 Learnings aus dieser Folge


  1. Hol den Fachbetrieb als Ersten ans Grundstück – noch vor dem Baufinanzierer – und pack die Rodung direkt in den Bauantrag.

  2. Fäll keinen Baum selbst, wenn du nicht genau weißt, was du tust – Selbermachen wird meist teurer.

  3. Plane die Baufeldräumung großzügig – 10.000 bis 20.000 € Puffer landen in der Tilgung, kein Puffer in der Nachfinanzierung.

  4. Beachte Schonzeit und Legalausnahme vom 1. März bis Ende September.

  5. Prüfe jeden Baum auf Tiere, Höhlen und alten Schutz (Laubholz, Walnuss, alte Eichen), bevor er fällt.


Checkliste vor der Baufeldräumung


  • Fachbetrieb hat das Grundstück vor Ort bewertet

  • Baufenster und zu räumende Fläche sind klar

  • Kostenschätzung liegt vor der Finanzierung vor

  • Puffer im Kredit eingeplant

  • Rodung früh im Bauantrag angemeldet

  • Legalausnahme oder Sondergenehmigung geprüft

  • Schonzeit und Genehmigungen geklärt

  • Geschützte Bäume und Kronentraufbereich beachtet (Laubholz, Walnuss, Eiche)

  • Bäume auf Tiere und Höhlen geprüft


Fazit


Die Baufeldräumung wird selten teuer, weil jemand uns abzockt. Sie wird teuer, weil wir sie unterschätzen. Wer früh einen Profi dazuholt, die Rodung in den Bauantrag packt, realistisch kalkuliert und die Schonzeit kennt, spart sich Nachfinanzierung, Strafen und einen Bauverzug, der richtig weh tut.


Hör dir die ganze Folge an, bevor du dein Grundstück räumst und geh mit echten Zahlen in dein Finanzierungsgespräch.


Gast: Sebastian C.J. Kamphuis, Inhaber BDZ Flächenfreimachung, Fachbetrieb für Baufeldräumung (Nordosten Berlin),


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